Bild- und Befundanforderungen
Nach §17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes haben Sie als Patient:in das Recht auf Ausfolgung einer Kopie Ihres Befundes und/oder Ihrer Bilder.
Zur Erklärung: Ihr Befund wird nach Freigabe automatisch an Ihre zuweisende Stelle (Arzt/Ärztin, Praxis, Klinik) übermittelt. Die Bilder verbleiben an unserer Klinik.
Falls Sie Ihre Bilder oder Befunde zusätzlich anfordern möchten muss diese Anforderung folgende Daten enthalten:
- Patient:innendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, Adresse)
- Benötigte Untersuchungsdaten (Datum der Untersuchung, wird Bild und/oder Befund angefordert?)
- Einverständniserklärung des Patienten oder der Patientin, falls von anderer Stelle angefordert
Wir dürfen auf die AKH-weit-gültigen Vorgaben verweisen: siehe Infoblatt hier.
Schriftliche oder telefonische Bild- und Befundanforderungen betreffend der an der Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin durchgeführten Untersuchungen richten Sie bitte an: